AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.) Vertragspartner
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtswirksam für das Vertragsverhältniss zwischen DJ BINO und dem Veranstalter (Kunden).
2.) Allgemeines
Am Datum der Buchung, verpflichtet DJ BINO sich an die ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung (Sofern diese sich finanziell im Rahmen hält und keinen erheblichen Mehraufwand darstellt). Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch / Email verhandelten Preis. Mit dem schicken einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail, geht der Kunde gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von DJ BINO einen rechtsverbindlichen Vertag mit Marcel Möller ein. Der Gerichtsstand ist Suhl.
3.) Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Marcel Möller (DJ BINO) direkt vorzunehmen, akzeptiert wird: Barzahlung vor einer Veranstaltung. Zahlung per Überweisung 14 Tage vor der Veranstaltung.
4.) Verpflegung
Der Veranstalter verpflichtet sich ausreichend alkoholfreie Getränke und anlassübliche Mahlzeiten für DJ BINO zu Verfügung zu stellen. Hotel und Übernachtungskosten werden durch DJ BINO bei Bedarf vorher mit dem Vertragspartner abgesprochen.
5.) Anlieferung & Parken
Beim Be- und Entladen der Technik ist für barrierefreie Zufahrt zur Location zu sorgen. Bei größeren Distanzen (z.B. lange Wege über 50 Meter vom Fahrzeug bis zum Einsatzort, 1ster Stock ohne Aufzug) zum Einsatzort, ist für das Be- und Entladen, vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich für den Lieferwagen von DJ BINO in der Nähe der Location einen Parkplatz zu Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
6.) GEMA-Gebühren
Bei privaten Veranstaltungen fällt in der Regel keine Gema-Gebühr an. Grundsätzlich verpflichtet sich aber der Veranstalter für alle evtl. anfallenden Gema-Gebühren aufzukommen und diese an die Gema zu entrichten. (Z.b. bei öffentlichen Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Betriebsfeiern mit Geldwertem Vorteil für die Mitarbeiter)
7.) Stornierung des Vertrages
Der Veranstalter kann den Vertrag stornieren, dabei greifen folgende Regelungen:
- Stornierung innerhalb von 14 Tagen kostenfrei
- Nach 14 Tagen: 10% für die bereits entstandenen Bearbeitungsgebühren
- Bis 6 Monate vor Veranstaltung: 40 % des Angebotspreises
- Ab 5 Monate vor Veranstaltung: 50 % des Angebotspreises
- Ab 4 Monate vor Veranstaltung: 60% des Angebotspreises
- Ab 3 Monate vor Veranstaltung: 70% des Angebotspreises
- Ab 2 Monate vor Veranstaltung: 80% des Angebotspreises
- Ab 1 Monat vor Veranstaltung: 90% des Angebotspreises
- Nach Abfahrt am Veranstaltungstag aus Schaafheim oder Abbruch der Veranstaltung wird die Gage zu 100 % berechnet
Rücktritt seitens des DJs vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
Sollte DJ BINO aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.
Steht DJ BINO aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist er verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien. Sollte DJ Bino keinen DJ-Ersatz stellen können, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Angebotsrpreises an den Auftraggeber.
8.) Absage / Stornierung bei Pademie
A) Absage aufgrund eines Versammlungsverbotes
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die aufgrund eines Versammlungsverbotes abgesagt werden, greift das Prinzip der höheren Gewalt. Der Paragraph §275 BGB beschreibt das Prinzip der „Unmöglichkeit“. Dies bedeutet, dass es sowohl dem Veranstalter unmöglich ist das geplante Event durchzuführen, als auch dass der Dienstleister nicht in der Lage ist seine Leistung zu erbringen. In diesem Fall greift die sogenannte „Befreiung von den Hauptleistungspflichten“ die im Paragraph §326 BGB geregelt ist. In diesem Falle muß der Dienstleister seine Leistung nicht erbringen und der Kunde muß für ausgehandelte Gagen ebenfalls nicht aufkommen.
B) Absage durch den Kunden ohne Versammlungsverbot
In diesem Fall gelten die bereits aufgeführten vereinbarten Konditionen unter Punkt 7, evtl. werden hier nach Rücksprache mit DJ BINO spezielle Lösungen angeboten.
9.) Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden, insofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch DJ BINO verursacht wurde. Der Veranstalter haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von DJ BINO die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht wurden. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit von DJ BINO verantwortlich. DJ BINO haftet nicht für äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Stromschwankungen, Stromausfall, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Lautstärkebeschränkungen, Betriebsstörungen, wetterbedingte Ausfälle ) sowie alle anderen nicht durch Ihn zu verantwortenden Umstände, die Ihn daran hindern die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat in diesen Fällen kein Recht von der getroffenen Vereinbarung/Vertrag zurück zu treten, kein Recht auf Minderung, kein Recht die Zahlung zu verweigern und kein Recht auf Schadensersatzansprüche.
10.) Fotobox:
Die Nutzung der Fotobox erfolgt auf eigene Gefahr. In Pandemie-Zeiten behält sich DJ BINO vor, Einschränkungen im Angebot und der Nutzung vorzunehmen um die vorgeschriebenen Hygienevorschriften einzuhalten. Z.B. Hygieneblatt, Desinfektionsmittel, Verzicht auf spezielle Accessoires, Verzicht auf Gesichtsmasken etc. Die Kontrolle und Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorschriften kann von DJ BINO nicht gewährleistet werden und obliegt allein dem Veranstalter / dem Nutzer.
11.) Aufzeichnungen von Videos/Fotos:
DJ Mark Kiss behält sich das Recht vor, Film- und Ton-Aufnahmen, sowie Fotos während Ihrer Veranstaltung im angemessenen Rahmen durchführen zu dürfen. Diese Aufnahmen werden mit Ihrem Einverständnis, zu Werbezwecken, auf einer Internet-Plattform (Webseite, Facebook, Google Plus, Twitter, Instagram, etc) oder auch auf Flyern ggf. veröffentlicht.
12.) DJ-Bewertung:
Ein weiterer Punkt des Vertrages ist, dass der Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung der Veranstaltung, eine Bewertung auf einer Plattform von DJ BINO (z.B. Webseite, Facebook, Google, Twitter, Instagram, etc) hinterlässt.
13.) Salvatorische Klausel:
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig ist, berührt dies nicht den Bestand des übrigen Vertrages. Die ungültige Klausel wird durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift – soweit vorhanden – ersetzt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und des ausdrücklichen Einverständnisses beider Parteien.
14.) Widerrufsrecht:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Widerruf muß in einer eindeutigen Erklärung an DJ BINO gesendet werden. Z.B. Email oder Brief. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat DJ BINO Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Ihm eingegangen ist.